NOTRUF - FAX


NOTRUF - FAX

Der Main-Tauber-Kreis ist einer der ersten
Landkreise in Baden-Württemberg, in dem
eine derartige Notrufalarmierung über die
Notrufnummer 112
flächendeckend ermöglicht wurde.

Anders als gut hörende Menschen haben
schwerhörige, ertaubte, gehörlose und
sprachgeschädigte Menschen das Problem,
dass sie im Fall eines Notfalls die Leitstellen
von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst
nicht per Telefon oder Handy erreichen können.

Damit im Ernstfall alles reibungslos
funktioniert, sind folgende Grundsätze
zu beachten:

- Auf dem Faxgerät sollte eine Zielwahltaste mit
der Rufnummer 112 eingerichtet werden.
Dies verhindert im Ernstfall ein Verwählen
und damit Zeitverzögerungen.

- Zwei bis drei Faxblätter sollten bereits im Voraus
im oberen Bereich mit Namen und Anschrift ausgefüllt
werden und diese Blätter griffbereit sein.
Auch eine Schreibgelegenheit gehört zu dem
Vordruck, um im Notfall die entsprechenden
Einsatzkräfte ankreuzen zu können.

- Über den Notruf 112 wird per Fax im Notfall eine
Verbindung mit der Integrierten Leitstelle des
Main-Tauber-Kreises aufgebaut.
Aufgrund der angekreuzten Notfallsituation
wird vom Leitstellendisponenten
unverzüglich die
Hilfeleistung veranlasst.

- Als Beleg dafür, dass die entsprechende
Hilfe benachrichtigt wurde, wird das
Fax von der Leiststelle
an den Absender zurückgefaxt.

-Die Fax-Vorlage erhalten Sie hier als PDF Datei-

-Die Fax-Vorlage erhalten Sie hier als RTF Datei- 

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